Kosten

 

Berufstätige Eltern bezuschusst das Jugendamt Hochtaunuskreis ab 15 Betreuungsstunden mit 3.25 Euro pro Stunde, wobei die Eltern 2,20 Euro pro Stunde an das Jugendamt zurückzahlen müssen. Maßgeblich ist der Wohnort der Eltern. Seit 01.08.2019 wird die Berechnung pauschal durchgeführt, so dass jeden Monat der selbe Betrag gemäß vertraglich vereinbarten Stunden zu zahlen ist.

Aktuelle Informationen finden Sie unter:


https://www.hochtaunuskreis.de/Arbeit_+Jugend+_+Soziales/Kinder_+Jugendliche+und+Eltern/Kinderbetreuung/Kindertagespflege.html

 

 

Darüber hinaus entrichten die Eltern direkt an mich zusätzlich eine monatliche Pauschale, die sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit staffelt (gemäß Vertrag) und 12 x im Jahr gezahlt wird, unabhängig davon, ob das Kind betreut wird oder nicht (beispielsweise wegen Urlaub/Krankheit/Pandemie).

Bei 35 bis 40 Wochenstunden Betreuung zahlen Sie direkt an mich 180 Euro im Monat.

 

Neuerung zum 01.04.2019:
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ergibt sich folgende Änderung bezüglich des Nachweises des Betreuungsbedarfs:

Es wird keine Tätigkeitsbescheinigung mehr für Eltern von Kindern zwischen einem und drei Jahren verlangt werden.

Wollen die Eltern jedoch eine Betreuungszeit von über 45 Wochenstunden, erwarten wir von den Eltern eine Erklärung.  Für Kinder im Kindergartenalter verlangen wir eine Arbeitgeberbescheinigung, wenn die Betreuungszeit täglich über 6 Stunden liegen soll. Für diese Altersstufe sieht das Gesetz nach Beurteilung unserer Rechtsabteilung nicht per se einen Ganztagsplatz vor. Bei Schulkindern und bei Kindern unter einem Jahr verlangen wir weiterhin eine Arbeitgeberbescheinigung, da es hier nur in besonderen Fällen ein Betreuungsanspruch besteht.

 

Die Bezuschussung der Jugendämter gestaltet sich sehr unterschiedlich, Informationen erteilt das für Sie zuständige Jugendamt bzw. für Frankfurter Kinder das Stadtschulamt Frankfurt.

 

Sprechen Sie mich bei weiteren Fragen bitte direkt an.

 

(Stand März 2022).

 

Ab Januar 2024 gelten andere Gebühren seitens des Hochtaunuskreises: