Krankes Kind & Impfungen

 

 

Zum Wohle aller Kinder und unserer eigenen Familie, werde ich keine kranken Kinder betreuen.

 

Die Ausbreitung von Krankheiten kann nur vermieden werden, wenn ein ansteckendes Kind bis zur vollständigen Genesung nicht im Haus der Tagesmutter betreut wird.

 

 

Allgemeine Empfehlungen:

 

Ein krankes Kind gehört in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen. Akut kranke Kinder gehören nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung, wozu auch die Kindertagespflege fällt. Dies gilt für:

 

  • Kinder mit Fieber (> 38°C unter dem Arm, > 38,5°C im Po oder mit dem Ohrthermometer)
  • Kinder mit Fieber am Tag oder in der Nacht zuvor
  • Kinder, die sich übergeben oder Durchfall haben dürfen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Gemeinschaftseinrichtung erneut besuchen (aktuell noch erkrankte Kinder dürfen die Gemeinschaftseinrichtung sowieso nicht besuchen. JEDER Durchfall zählt!)
  • Kinder, die offensichtlich stark unter ihren akuten Symptomen leiden (z.B. erschöpfender Husten, auch ohne Fieber)

 

Wichtig: Bei diesen Kindern liegt in der Regel auch ein Verdacht auf eine der in der Tabelle genannten Erkrankungen vor. Ist dies der Fall, so finden die Empfehlungen für die Wiederzulassung Anwendung.

 

 

https://www.kinderarzt-cuxland.de/wiederzulassung-in-gemeinschaftseinrichtungen-nach-infektionen/

 

 

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Wiederzulassung/Wiederzulassung_Tabelle.pdf?__blob=publicationFile

 

 

https://www.hamburg.de/contentblob/12289310/13e81f2874ec20fa97e547a634d34a3c/data/download-uebersicht-infektionskrankheiten.pdf

 

 

 

Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche übernehmen die Sorgeberechtigten. Die Tagesmutter soll von den Ergebnissen der Arztbesuche informiert werden und eine Kopie des Impfpasses bekommen.

 

Eine Masernschutzimpfung ist für eine Betreuung neuerdings notwendig!
Davon abgesehen bestehe ich auf keine weiteren Impfungen.
Hinweis zur Masernschutzimpfung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

 

Auszug:
Der Gesetzentwurf 14.11.2019 sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der
Ständigen
Impfkommission empfohlenen
Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der
Betreuung durch eine Tagesmutter muss in der Regel (sofern sie ab 1970 geboren ist) ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.